Das Arbeitsgericht Köln hatte über ein Recht auf Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in der Pandemie zu entscheiden. Es kam zu dem Schluss, dass Betriebsratsmitglieder bis zum 30.6.2021 berechtigt sind, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz in ihrer Privatwohnung…